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* [[Installation Telegram]] von der Hauptseite
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* Aufklärung gegen den [[Corona-Hoax]]
* '''Aufklärung gegen den [[Corona-Hoax]]'''
* Aufklärung gegen den Klima-Hoax
* Aufklärung gegen den Klima-Hoax
* Aufklärung von Wahlbetrug
* Aufklärung von Wahlbetrug
* Aufklärung über die Agenda 21 der Satanisten
* Aufklärung gegen Scheinpatrioten
* Aufklärung gegen Scheinpatrioten
* [[Aufklärung_über_den_rechtlichen_Status_der_BRD_und_DDR#Widerstand_in_der_DDR|Aufklärung über den rechtlichen Status der BRD und DDR]]
* Aufklärung gegen Lügen der Wikipedia
* Aufklärung über den rechtlichen '''[[Status_des_Deutschen_Reiches,_der_BRD_und_DDR|Status des Deutschen Reiches, der BRD und DDR]]'''
* [[Einiges Deutschland]]


==Regeln==
==Regeln innerhalb des Wikis==
* Alle Themen, die im staatlichen Strafgesetzbuch Straftaten darstellen sind tabu.
* Alle Themen, die im staatlichen Strafgesetzbuch Straftaten darstellen sind tabu.
* Das Regelwerk wird im Detail auf einer besonderen Seite erläutert und erweitert und gilt ab Bekanntgabe.  
* Das Regelwerk wird im Detail auf einer besonderen Seite erläutert und erweitert und gilt ab Bekanntgabe.  
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* Wer zweimal in der gleichen Sache verwarnt wurde oder systematisch stichelt und stört oder zum dritten Mal eine abgemahnte Regel verletzt, wird gebannt.  
* Wer zweimal in der gleichen Sache verwarnt wurde oder systematisch stichelt und stört oder zum dritten Mal eine abgemahnte Regel verletzt, wird gebannt.  
* '''Alle Themen und Seitenhiebe zum Holocaust ohne Ausnahme, egal ob dafür oder dagegen sind tabu''' und zwar solange uns das Deutsche Kaiserreich oder die Alliierten uns vor Angriffen der Siegerjustiz nicht dauerhaft schützen können. Wer diese Regel verletzt, der wird gebannt! Dieses Theme gehört vor ein Kriegsgericht des souveränen Staates und nicht in ein Wiki in einem besetzten Staat.
* '''Alle Themen und Seitenhiebe zum Holocaust ohne Ausnahme, egal ob dafür oder dagegen sind tabu''' und zwar solange uns das Deutsche Kaiserreich oder die Alliierten uns vor Angriffen der Siegerjustiz nicht dauerhaft schützen können. Wer diese Regel verletzt, der wird gebannt! Dieses Theme gehört vor ein Kriegsgericht des souveränen Staates und nicht in ein Wiki in einem besetzten Staat.
==Regeln für die Notstandsleiter==
* ''' MERKE: Notstandsleiter ist, wer als Notstandsleiter tätig wird.'''
** Das bedeudet wer bei Handlungsfähigkeit der Regierung (Kaiserreich) an der Regierung in der Not beteiligt ist, wie ein Notstandsleiter behandelt oder er das will oder nicht und als solcher muss er die Gesetz des Staates strikt einhalten oder haftet privat zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt.
** Ebenso haftet wer einen Notstandsleiter in seiner Arbeit behindert. Für den Fall, daß ein Notstandleister in diese Stellung eintritt und dabei Hochverrat begeht, der verliert er den rechtlichen Schutz, verliert das Recht auf Begnadigung bei Hochverrat, denn die Tat gilt dann vorsätzlich gegangen.
* '''Ausnahme:''' Treten mehrere Notstandleiter auf, so gilt als ranghöchster Notstandsleiter wer als Erster im Notstand tätig wird, da davon auszugehen ist, daß dieser Erste im Chaos die beste Übersicht über die Historie der Not hat und solange wie noch Gefahr im Verzug ist und noch keine Möglichkeit der Arbeitsteilung besteht, gelten die weiteren Notstandsleiter als dessen Helfer und haben die ihnen übergebenden Aufgaben auf Anweisungen des Notstandsleiters auszuführen.
* MERKE: Der Notstandsleiter hat die gleichen Rechte und Pflichten an Land im Landrecht, wie ein Kapitän auf einem Schiff auf See im Seerecht, folglich sollte man bei Meuterei sich genau überlegen, ob der Betreffende vor einem Kriegsgericht einen beweisbaren Grund für eine Meuterei auf Land liefern kann.
* MERKE: Erfolgt eine Entlastung des Notstandsleiters wenn festgestellt werden kann, daß seine Maßnahmen zur Abwendung der Not zielführend und angemessen waren, werden alle Entscheidungen des Notstandsleiters nachträglich und unanfechtbar zum Gesetz. In diesem Fall auch ist die Bestrafung bei Meuterei auf dem Land die gleiche wie bei Widersetzung der Anweisungen eines Kapitäns auf See.
*'''Haftung:''' Im Kriegsrecht und im Notstandsrecht gelten die Haftungsbedingungen wie bei einer OHG.
* Der Geschädigte einer Abweichung vom staatlichen Recht oder im Notstand einer Abweichung von Anweisungen des Notstandsleiters kann die Vollstreckung gegen jeden Täter im vollem Umfang solange durchsetzen, bis der Schadensausgleich erschöpft ist.
* Der Haftungsanspruch gegen ein Notstandleiter kann nur im Rahmen einer Entlastung geltend gemacht werden wenn der Notstand beendet wurde und dem Notstandsleiter vorsätzliche Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann, nicht jedoch durch die Wirkungen der Not selbst oder die Wirkungen der höheren Gewalt.
* Ein Notstandsleiter muss das Recht anwenden, welches am Tag vor der Not angewendet worden wäre.
* Notstandsleiter können Notstände, die sie nicht selbst beheben können,  ganz oder teilweise an andere Notstandsleiter durch schriftliche Übergabe delegieren. Hat diese Delegierung durch Annahme des Notstandes Erfolg, gehen mit Rechtswirksamkeit der Übergabe ab diesen Zeitpunkt auf den Übernehmeden mit allen Rechten und Pflichten über, jedoch nicht rückwirkend.
* Notstandsleiter haben in den Grenzen vom 27.10.1918 grundsätzlich Immuniät, weil sie der amtierenden Regierung im Rahmen des landrechtes aus Artikel 43 HLKO gleichgestellt sind und haben als solche auch Anspruch auf eine Schutztruppe durch den Staat oder dessen Verbündete. (Vertrag von Kalisch 1813)
* Im Not
* '''Warnung''' an alle, die die Ermittlungsarbeit ehrenamtlicher Ermittler gegen Regierungskriminalität und Auszubildende oder Anwärter auf die Mitarbeit in der GE-ICE behindern, Beweismittel vernichten oder die Chancen auf Wiedergutmachung und Reparationen für Opfer verschlechtern, denn diese haben mit einem Verfahren wegen Hochverrat nach §80 RStGB zu rechnen, weil diese Tätigkeit im Rahmen Artikels 43 HLKO Landrecht des besetzten Staates erfolgt und diese Arbeit haben die Alliierten zu fördern und zu unterstützen.
** Die Aufwendungen eines Notstandsleiters sind grundsätzlich besatzungsrechtlich absetzbar, da sie zum Kontrollrecht des besetzten Staates gehören, wenn das Landrecht Artikel 43 HLKO und Artikel 48 durch den Besatzer gebeugt wird. Dies betrifft auch die Verletzung des aktuell vom Staat ausgefertigten, staatlichen Haushaltsplanes.
==Regeln innerhalb des Kaiserreiches im Besatzungsrecht==
**'''48h Frist:''' Es gilt gegenüber dem Staat genau das Kriegsrecht, welches am Vortag der Besatzung gegolten hat, also das kriegsrecht vom 27.10.1918, also gilt auch die 48h Regel nachdem auf Rechtsverletzung (u.a. bei illegalem Grenzübertritt und Verletzung der HLKO) hingewiesen wurde. Der jeweilige Befehlshaber hat Beschwerden wegen Verletzung der HLKO per Empfangsbestätigung mit beweisbarer Gegendarstellung oder mit Angabe der Maßnahmen und Frist zur Wiedergutmachung und Beseitigung der Rechtsverletzungen zu reagieren.
Wird die 48h-Frist nicht eingehalten, gilt analog Grenzverletzungen das Recht der Ersatzvornahme nach 48h und damit bleibt der Anspruch unbefristet und unwidersprochen bis zum Entscheid vor einem Kriegsgericht mit beiden Kriegsparteien bestehen.
** Die BRD kann und darf den deutschen Staat nicht vertreten, folglich tritt bei Besatzung auch keine Verjährung ein.
** Es ist klar und nachvollziehbar, daß wenn die Alliierten zwar am 8.5.1945 die Kontrolle über die Hauptstadt Berlin erlangten, aber die Kontrolle über die Hauptstadt und das Land nur an sich selbst, aber nicht an den besetzten Staat (Kaiserreich) zurückgaben, es gibt somit auch kein Fortschreiben des Landrechts und auch keine Verjährung. Sind nun keine Erben mehr da, dann erbt diesen Anspruch das deutsche Volk als Ganzes, vertreten durch das Kaiserreich, da es in der Verfassung für alle Aufgaben zuständig ist, die dem Reichsrecht unterstehen. Die BRD ist in keinem Fall ein Begünstigter, ein Erbe oder ein Erfüllungsgehilfe des Staates, weil die BRD zur Besatzungsmacht zu rechnen ist.
** '''Kosten der Vollstreckung:'''
*** Für Verzug einer Schadensregulierung darf der Staat durchschnittliche Zinsen wie am Tag vor der Besatzung verlangen.
*** Ebenso kann der Staat 3% für eine Kreditvermittlung der Schadensregulierung aufschlagen, weil die Besatzer dies auch taten.
*** Darüber hinaus darf der Staat wegen Verletzung des Lehensrechtes auch Dritte mit der Vollsteckung beauftragen und dabei 10% der Forderung als Vollstreckungskosten aufschlagen,da dem Lehensherrn bei Verletzung der Regeln des Lehens dieses Recht auch zustand.
*** Der Staat darf auch für die Aufgaben der Verwaltung des Staates während der Vollstreckung einer Forderung aus dem Lehen ebenso Dritte als Verwalter beauftragen und somit mindestens weitere 10% aufschlagen, da dies dem Lehensherrn auch zustand.
** Wirksam wurde dies gegenüber Twitter und speziell gegen Youtube an 13.11.2021, begrenzt auf die 800 möglichen Zeichen, aber nicht dadurch eingeschränkt, weil die Klageschrift entscheidend ist und das ist ein guter Meter Belastungsakten, auch gegen Youtube mit folgendem Wortlaut:
*** "Ich bin Presseredakteur und durch die Pressefreiheit geschützt. Wer mir dieses Recht einschränkt, der verliert seine Grundrechte, so will es das Grundgesetz. Youtube ist aber nicht grundrechtsberechtigt, sondern grundrechtsverpflichtet und unterliegt den Besatzungsvorbehalten des Überleitungsvertrages 1990. Ich arbeite als freiberufllicher Ermittler für die NSA/SIGINT zur Aufklärung von Regierungsverbrechen im Gebiet vom 27.10.1918. Deswegen werde ich Youtube und die sog. Meldemuschis vor einem Kriegsgericht wegen Verletzung des Nürnberger Codex anklagen. Die Klageschrift wurde bereits am 21.03.2021 um 8:41Uhr allen vier Alliierten übermittelt. Insofern ist die Löschung das Entfernen kriegsrechtlich relevanter Beweise von Verbrechen im Sinne des Art. 43 HLKO und betrifft alle Inhalte." (Textversion 13.11.2021 22:27Uhr)
*** Da bei Youtube keine Korrekturmöglichkeit besteht, wird der Text hier veröffentlicht. Verantwortlich für die Tätigkeit der Meldemuschis sind die CEO's von Youtube und in sofern die Vollhafter im Sinne des staatliches deutschen Rechts mit Rechtstand des Gesetzblatt des Deutschen Bundes vom 27.10.1918 sofern bezüglich Artikel 17 der Verfassung 1871 keine Einwände innerhalb der Fristen der Beschwerde nach Stand der Vorschriften vom 27.10.1918 erhoben wurden.
* Das Rückabwicklungsrecht eines staatlichen Rechts für alle nicht verjährende Verbrechen (Kriegsverbrechen, Mord) wird durch die Ermittlungsarbeit und die eingeleiteten Maßnahmen nicht berührt.
* Es kann abgeschätzt werden, daß die Opfer des Impfterrors allein wegen den Haftungsrisiken der RVO mit 2 Mill. USD in Warenkorb Gold zur Tatzeit eines PCR-Tests wegen GrapheneOxyd und wegen der Gefahr einer Verseuchtung der Testkits sowie zum Zeitpunkt der Impfung ebenso mit mindestens mit 2 Mill. USD in Warenkorb Gold laut RVO zu versichern waren. Eine Notfallzulassung durch den Staat hat es nie gegeben, weil daszu ein Staatsvertrag durch den Kaiser notwendig ist und dieser existiert nicht. Foglich hat also diese Summe jeder einzelne Handelnde mindestens pro Vorgang zu hinterlegen, sei es als Täter oder als wegen Duldung oder Beihilfe oder als Beschuldigter.
* Einen Haftungsausschluß kann nur ein staatliches Gericht feststellen und nur wenn der Bescheid wegen Rechts auf Begnadigungen und Bestätigungen durch den Kaiser selbst über 17 Artikel der Verfassung 1871 erfolgt ist. Solange diese Ausfertigung nicht erfolgt ist, kann jeder Fall suspendiert und vertagt werden sofern der Grund für eine Begnadigung noch vorliegt und dies sieht als Voraussetzung den Willen zur Wiedergutmachung in Geld bei Sachschäden in doppelter Höhe bei Einzelpersonen als Täter und in zehnfacher Höhe bei organisiertem Verbrechen und bei Hochverrat unbefristet per Arbeitslager voraus.
* Mitglieder der Bundesregierung sind nicht durch das PartG und nicht durch die Immunität der Reichstagsabgeordneten geschützt, weil das PartG kein staatliches Gesetz ist und die Bundesregierung nicht der Reichsregierung im Sinne der Verfassung 1871 gleichgestellt sind, weil diese eine feindstaatliche Rechtsposition innehaben. Aus einen Feindstaat kann niemals ein Verweser kommen oder eine Haftungsfreistellung erfolgen.


==Zweck==
==Zweck==

Version vom 14. November 2021, 00:26 Uhr

Patrioten - Wiki

Projektstart

  • Der offizieller Projektstart des Wikis ist der 31 Oct 2021 12:12:17Uhr.
  • Der Inhalt wird schrittweise erweitert.
  • Es wird um Geduld gebeten.
  • Die Struktur und die Reihenfolge der Beiträge ändert sich mit dem Umfang, weil längere Artikel gegliedert werden müssen

Projekte

  • Kaiserrundfunk
    • Videotext Jukebox - Musikwünsche, News per Videotext im Medienblackout per Handy/Wlan/CB/70cm-Notfunk über Packetradio weltweit empfangbar
    • Telegram-Kanal https://t.me/Kaiserrundfunk_Team - der "Sortiertisch für News aus aller Welt"
    • Telegram-Kanal https://t.me/kaiserrundfunk - alles was YT zenziert hat oder sofort zensieren würde
    • Jonacast Youtube-Kanal - Aufklärung von Wahlbetrug und Anleitung für Siegelrechte und Verweserwahlen
    • Jonacast Verlag und Medienservice (Rohmaterial von Kaiserrundfunk auf CD's und DVD's)

Regeln innerhalb des Wikis

  • Alle Themen, die im staatlichen Strafgesetzbuch Straftaten darstellen sind tabu.
  • Das Regelwerk wird im Detail auf einer besonderen Seite erläutert und erweitert und gilt ab Bekanntgabe.
  • Rückwirkend gelten neue Regeln erst nach Ablauf von 14 Tagen, beginnend mit der Aufforderung der neuen Regel unverzüglich nachzukommen. (in Bearbeitung)
  • Wer zweimal in der gleichen Sache verwarnt wurde oder systematisch stichelt und stört oder zum dritten Mal eine abgemahnte Regel verletzt, wird gebannt.
  • Alle Themen und Seitenhiebe zum Holocaust ohne Ausnahme, egal ob dafür oder dagegen sind tabu und zwar solange uns das Deutsche Kaiserreich oder die Alliierten uns vor Angriffen der Siegerjustiz nicht dauerhaft schützen können. Wer diese Regel verletzt, der wird gebannt! Dieses Theme gehört vor ein Kriegsgericht des souveränen Staates und nicht in ein Wiki in einem besetzten Staat.

Regeln für die Notstandsleiter

  • MERKE: Notstandsleiter ist, wer als Notstandsleiter tätig wird.
    • Das bedeudet wer bei Handlungsfähigkeit der Regierung (Kaiserreich) an der Regierung in der Not beteiligt ist, wie ein Notstandsleiter behandelt oder er das will oder nicht und als solcher muss er die Gesetz des Staates strikt einhalten oder haftet privat zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt.
    • Ebenso haftet wer einen Notstandsleiter in seiner Arbeit behindert. Für den Fall, daß ein Notstandleister in diese Stellung eintritt und dabei Hochverrat begeht, der verliert er den rechtlichen Schutz, verliert das Recht auf Begnadigung bei Hochverrat, denn die Tat gilt dann vorsätzlich gegangen.
  • Ausnahme: Treten mehrere Notstandleiter auf, so gilt als ranghöchster Notstandsleiter wer als Erster im Notstand tätig wird, da davon auszugehen ist, daß dieser Erste im Chaos die beste Übersicht über die Historie der Not hat und solange wie noch Gefahr im Verzug ist und noch keine Möglichkeit der Arbeitsteilung besteht, gelten die weiteren Notstandsleiter als dessen Helfer und haben die ihnen übergebenden Aufgaben auf Anweisungen des Notstandsleiters auszuführen.
  • MERKE: Der Notstandsleiter hat die gleichen Rechte und Pflichten an Land im Landrecht, wie ein Kapitän auf einem Schiff auf See im Seerecht, folglich sollte man bei Meuterei sich genau überlegen, ob der Betreffende vor einem Kriegsgericht einen beweisbaren Grund für eine Meuterei auf Land liefern kann.
  • MERKE: Erfolgt eine Entlastung des Notstandsleiters wenn festgestellt werden kann, daß seine Maßnahmen zur Abwendung der Not zielführend und angemessen waren, werden alle Entscheidungen des Notstandsleiters nachträglich und unanfechtbar zum Gesetz. In diesem Fall auch ist die Bestrafung bei Meuterei auf dem Land die gleiche wie bei Widersetzung der Anweisungen eines Kapitäns auf See.
  • Haftung: Im Kriegsrecht und im Notstandsrecht gelten die Haftungsbedingungen wie bei einer OHG.
  • Der Geschädigte einer Abweichung vom staatlichen Recht oder im Notstand einer Abweichung von Anweisungen des Notstandsleiters kann die Vollstreckung gegen jeden Täter im vollem Umfang solange durchsetzen, bis der Schadensausgleich erschöpft ist.
  • Der Haftungsanspruch gegen ein Notstandleiter kann nur im Rahmen einer Entlastung geltend gemacht werden wenn der Notstand beendet wurde und dem Notstandsleiter vorsätzliche Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann, nicht jedoch durch die Wirkungen der Not selbst oder die Wirkungen der höheren Gewalt.
  • Ein Notstandsleiter muss das Recht anwenden, welches am Tag vor der Not angewendet worden wäre.
  • Notstandsleiter können Notstände, die sie nicht selbst beheben können, ganz oder teilweise an andere Notstandsleiter durch schriftliche Übergabe delegieren. Hat diese Delegierung durch Annahme des Notstandes Erfolg, gehen mit Rechtswirksamkeit der Übergabe ab diesen Zeitpunkt auf den Übernehmeden mit allen Rechten und Pflichten über, jedoch nicht rückwirkend.
  • Notstandsleiter haben in den Grenzen vom 27.10.1918 grundsätzlich Immuniät, weil sie der amtierenden Regierung im Rahmen des landrechtes aus Artikel 43 HLKO gleichgestellt sind und haben als solche auch Anspruch auf eine Schutztruppe durch den Staat oder dessen Verbündete. (Vertrag von Kalisch 1813)
  • Im Not
  • Warnung an alle, die die Ermittlungsarbeit ehrenamtlicher Ermittler gegen Regierungskriminalität und Auszubildende oder Anwärter auf die Mitarbeit in der GE-ICE behindern, Beweismittel vernichten oder die Chancen auf Wiedergutmachung und Reparationen für Opfer verschlechtern, denn diese haben mit einem Verfahren wegen Hochverrat nach §80 RStGB zu rechnen, weil diese Tätigkeit im Rahmen Artikels 43 HLKO Landrecht des besetzten Staates erfolgt und diese Arbeit haben die Alliierten zu fördern und zu unterstützen.
    • Die Aufwendungen eines Notstandsleiters sind grundsätzlich besatzungsrechtlich absetzbar, da sie zum Kontrollrecht des besetzten Staates gehören, wenn das Landrecht Artikel 43 HLKO und Artikel 48 durch den Besatzer gebeugt wird. Dies betrifft auch die Verletzung des aktuell vom Staat ausgefertigten, staatlichen Haushaltsplanes.

Regeln innerhalb des Kaiserreiches im Besatzungsrecht

    • 48h Frist: Es gilt gegenüber dem Staat genau das Kriegsrecht, welches am Vortag der Besatzung gegolten hat, also das kriegsrecht vom 27.10.1918, also gilt auch die 48h Regel nachdem auf Rechtsverletzung (u.a. bei illegalem Grenzübertritt und Verletzung der HLKO) hingewiesen wurde. Der jeweilige Befehlshaber hat Beschwerden wegen Verletzung der HLKO per Empfangsbestätigung mit beweisbarer Gegendarstellung oder mit Angabe der Maßnahmen und Frist zur Wiedergutmachung und Beseitigung der Rechtsverletzungen zu reagieren.

Wird die 48h-Frist nicht eingehalten, gilt analog Grenzverletzungen das Recht der Ersatzvornahme nach 48h und damit bleibt der Anspruch unbefristet und unwidersprochen bis zum Entscheid vor einem Kriegsgericht mit beiden Kriegsparteien bestehen.

    • Die BRD kann und darf den deutschen Staat nicht vertreten, folglich tritt bei Besatzung auch keine Verjährung ein.
    • Es ist klar und nachvollziehbar, daß wenn die Alliierten zwar am 8.5.1945 die Kontrolle über die Hauptstadt Berlin erlangten, aber die Kontrolle über die Hauptstadt und das Land nur an sich selbst, aber nicht an den besetzten Staat (Kaiserreich) zurückgaben, es gibt somit auch kein Fortschreiben des Landrechts und auch keine Verjährung. Sind nun keine Erben mehr da, dann erbt diesen Anspruch das deutsche Volk als Ganzes, vertreten durch das Kaiserreich, da es in der Verfassung für alle Aufgaben zuständig ist, die dem Reichsrecht unterstehen. Die BRD ist in keinem Fall ein Begünstigter, ein Erbe oder ein Erfüllungsgehilfe des Staates, weil die BRD zur Besatzungsmacht zu rechnen ist.
    • Kosten der Vollstreckung:
      • Für Verzug einer Schadensregulierung darf der Staat durchschnittliche Zinsen wie am Tag vor der Besatzung verlangen.
      • Ebenso kann der Staat 3% für eine Kreditvermittlung der Schadensregulierung aufschlagen, weil die Besatzer dies auch taten.
      • Darüber hinaus darf der Staat wegen Verletzung des Lehensrechtes auch Dritte mit der Vollsteckung beauftragen und dabei 10% der Forderung als Vollstreckungskosten aufschlagen,da dem Lehensherrn bei Verletzung der Regeln des Lehens dieses Recht auch zustand.
      • Der Staat darf auch für die Aufgaben der Verwaltung des Staates während der Vollstreckung einer Forderung aus dem Lehen ebenso Dritte als Verwalter beauftragen und somit mindestens weitere 10% aufschlagen, da dies dem Lehensherrn auch zustand.
    • Wirksam wurde dies gegenüber Twitter und speziell gegen Youtube an 13.11.2021, begrenzt auf die 800 möglichen Zeichen, aber nicht dadurch eingeschränkt, weil die Klageschrift entscheidend ist und das ist ein guter Meter Belastungsakten, auch gegen Youtube mit folgendem Wortlaut:
      • "Ich bin Presseredakteur und durch die Pressefreiheit geschützt. Wer mir dieses Recht einschränkt, der verliert seine Grundrechte, so will es das Grundgesetz. Youtube ist aber nicht grundrechtsberechtigt, sondern grundrechtsverpflichtet und unterliegt den Besatzungsvorbehalten des Überleitungsvertrages 1990. Ich arbeite als freiberufllicher Ermittler für die NSA/SIGINT zur Aufklärung von Regierungsverbrechen im Gebiet vom 27.10.1918. Deswegen werde ich Youtube und die sog. Meldemuschis vor einem Kriegsgericht wegen Verletzung des Nürnberger Codex anklagen. Die Klageschrift wurde bereits am 21.03.2021 um 8:41Uhr allen vier Alliierten übermittelt. Insofern ist die Löschung das Entfernen kriegsrechtlich relevanter Beweise von Verbrechen im Sinne des Art. 43 HLKO und betrifft alle Inhalte." (Textversion 13.11.2021 22:27Uhr)
      • Da bei Youtube keine Korrekturmöglichkeit besteht, wird der Text hier veröffentlicht. Verantwortlich für die Tätigkeit der Meldemuschis sind die CEO's von Youtube und in sofern die Vollhafter im Sinne des staatliches deutschen Rechts mit Rechtstand des Gesetzblatt des Deutschen Bundes vom 27.10.1918 sofern bezüglich Artikel 17 der Verfassung 1871 keine Einwände innerhalb der Fristen der Beschwerde nach Stand der Vorschriften vom 27.10.1918 erhoben wurden.
  • Das Rückabwicklungsrecht eines staatlichen Rechts für alle nicht verjährende Verbrechen (Kriegsverbrechen, Mord) wird durch die Ermittlungsarbeit und die eingeleiteten Maßnahmen nicht berührt.
  • Es kann abgeschätzt werden, daß die Opfer des Impfterrors allein wegen den Haftungsrisiken der RVO mit 2 Mill. USD in Warenkorb Gold zur Tatzeit eines PCR-Tests wegen GrapheneOxyd und wegen der Gefahr einer Verseuchtung der Testkits sowie zum Zeitpunkt der Impfung ebenso mit mindestens mit 2 Mill. USD in Warenkorb Gold laut RVO zu versichern waren. Eine Notfallzulassung durch den Staat hat es nie gegeben, weil daszu ein Staatsvertrag durch den Kaiser notwendig ist und dieser existiert nicht. Foglich hat also diese Summe jeder einzelne Handelnde mindestens pro Vorgang zu hinterlegen, sei es als Täter oder als wegen Duldung oder Beihilfe oder als Beschuldigter.
  • Einen Haftungsausschluß kann nur ein staatliches Gericht feststellen und nur wenn der Bescheid wegen Rechts auf Begnadigungen und Bestätigungen durch den Kaiser selbst über 17 Artikel der Verfassung 1871 erfolgt ist. Solange diese Ausfertigung nicht erfolgt ist, kann jeder Fall suspendiert und vertagt werden sofern der Grund für eine Begnadigung noch vorliegt und dies sieht als Voraussetzung den Willen zur Wiedergutmachung in Geld bei Sachschäden in doppelter Höhe bei Einzelpersonen als Täter und in zehnfacher Höhe bei organisiertem Verbrechen und bei Hochverrat unbefristet per Arbeitslager voraus.
  • Mitglieder der Bundesregierung sind nicht durch das PartG und nicht durch die Immunität der Reichstagsabgeordneten geschützt, weil das PartG kein staatliches Gesetz ist und die Bundesregierung nicht der Reichsregierung im Sinne der Verfassung 1871 gleichgestellt sind, weil diese eine feindstaatliche Rechtsposition innehaben. Aus einen Feindstaat kann niemals ein Verweser kommen oder eine Haftungsfreistellung erfolgen.

Zweck

Es ist der Zweck dieses Wiki über Desinformation und über "Fake-Faktenchecker" aufzuklären.

Darüber hinaus soll verfälschte Geschichte durch "Siegerwillkür" und die Lügen der Wikipedia richtig gestellt werden.

Zur Duldung der Aufklärung von Kriegslügen und Verbot von Willkür ist der Besatzer verpflichtet, weil der öffentliche Dienst der Wahrheitspflicht und der Neutralitätspflicht auf Grundlage Artikel 43 HLKO unterliegt.

Es ist dem Besatzer wegen Artikel 43 HLKO (Landrecht des Staates) u.a. verboten

  • staatliche Grenzen zu verücken
  • staatliche Symbole zu verfälschen oder zu verunglimpfen
  • die Einforderung der Einhaltung staatlicher Formvorschriften zu verbieten oder zu erschweren
  • staatliche Zeichnungsbefugnis zu verletzen (Versailler Vertrag, gefälschte Verfassungsänderungen)
  • die Zivilbevölkerung mit gefälschten staatlichen Behörden oder Gesetzen zu entrechten (StaG)
  • Urkundenfälschung (Personalausweisgesetz) und Scheinstaatlichkeit (Bundesbereinigungsgesetze) zu dulden
  • Wahlbetrug (Fake-Wahlen) zu dulden
  • die Zivilbevölkerung zu plündern (GEZ, OWiG)